Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden: Kosten, Genehmigungen, Ablauf, Datenschutz und Technik. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Das hängt vom Aufwand ab, nicht von der Flugzeit. Ein Einsatz besteht aus Planung, Genehmigungen, Anfahrt, Flug und Nachbearbeitung – der Flug selbst ist meist der kürzeste Teil.
Grobe Orientierung:
Die Kosten werden vor allem auch durch aufwendige Genehmigungsverfahren, große Flächen, mehrere Termine sowie den Umfang der Nachbearbeitung und Reports beeinflusst. Kostenvorteile ergeben sich, wenn beispielsweise mehrere Objekte an einem Tag erfasst werden können.
Wir kalkulieren jedes Projekt individuell und nennen Ihnen vorab einen transparenten Festpreis. Fragen Sie unverbindlich an.
Bei Einsätzen ohne besonderen Genehmigungsbedarf sind wir meist innerhalb weniger Tage vor Ort, in dringenden Fällen auch kurzfristiger. Falls Genehmigungen oder Zustimmungen einzuholen sind (etwa in Kontrollzonen oder Flubeschränkungsgebieten) planen Sie bitte mehr Vorlauf ein. Die Abstimmung dauert dann oft länger als der Flug selbst.
Unbearbeitete Aufnahmen können wir häufig innerhalb von 24 bis 48 Stunden bereitstellen. Für bearbeitete Bilder rechnen Sie bitte mit wenigen Werktagen, für Videoschnitt und Inspektionsreports mit ca. 1 Woche. Bei zeitkritischen Anlässen wie z.B. Sturmschäden sprechen Sie uns direkt an, dann versuchen wir das zu priorisieren.
In ganz Berlin und Brandenburg. Regelmäßig neben Berlin unter anderem in Potsdam, Oranienburg, Brandenburg an der Havel, Teltow, Kleinmachnow, Falkensee, Bernau, Königs Wusterhausen und Werder. Einsätze außerhalb der Region sind nach Absprache auch möglich.
Ja! Der Schwerpunkt liegt auf gewerblichen Aufträgen, aber Privatkunden sind ausdrücklich willkommen – etwa für Luftbilder des eigenen Hauses, eine Dachprüfung vor einem Immobilienkauf oder Aufnahmen zu besonderen Anlässen.
Nein. In Deutschland gelten die EU-Drohnenverordnung und ergänzend die nationale Luftverkehrs-Ordnung. § 21h LuftVO listet eine Reihe geografischer Gebiete auf, in denen der Betrieb nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, darunter Flughäfen und Flugplätze, Kontrollzonen, Bundesbehörden und bestimmte Einrichtungen, Bahnanlagen und Bundesfernstraßen, Naturschutzgebiete, Krankenhäuser, Freibäder, Unfall- und Einsatzorte sowie Wohngrundstücke.
Gerade in Berlin überlagern sich diese Gebiete häufig. Deshalb prüfen wir vor jedem Einsatz die Lage und klären, was zulässig ist – bevor Sie beauftragen, nicht erst am Einsatztag.
Über Ihr eigenes Grundstück: mit Ihrer Zustimmung ja, sofern keine anderen Beschränkungen greifen.
Über Wohngrundstücke Dritter ist der Betrieb nach § 21h LuftVO grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Im Regelfall ist die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten erforderlich. Die Norm sieht eng gefasste Ausnahmen vor, etwa für sehr leichte Drohnen ohne Aufnahmefähigkeit oder unter bestimmten Bedingungen ab einer Flughöhe von 100 Metern.
In der Praxis heißt das: Wenn Ihr Vorhaben den Überflug von Nachbargrundstücken erfordert, sprechen wir das vorher durch und klären, was einzuholen ist.
Nein. Die Verantwortung für Registrierung, Qualifikation, Versicherung und Flugplanung liegt beim Fernpiloten. Wir übernehmen das vollständig.
Zwei Dinge brauchen wir allerdings von Ihnen: Ihre Zustimmung als Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter für das Zielobjekt (das Formular bekommen Sie von uns) und – sofern erforderlich – Ihre Unterstützung beim Kontakt zu Nachbarn oder zur Objektverwaltung.
EU-Kompetenznachweis A1/A3, EU-Fernpilotenzeugnis A2 („Großer EU-Drohnenführerschein“), STS-Theorie und STS-Praxis, Allgemeingenehmigung der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg sowie Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt. Mehr dazu im Expertenprofil.
Ja, über eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung. Auf Wunsch legen wir den Nachweis vor.
Sobald Personen, Kennzeichen oder fremde Grundstücke erkennbar sind, greift die DSGVO – bei Aufnahme, Speicherung und Weitergabe.
Unser Vorgehen: Wir beschränken die Aufnahmen auf den auftragsrelevanten Bereich, nehmen Personen nicht gezielt auf und machen unvermeidbar erfasste Personen auf Wunsch unkenntlich. Alle Daten werden DSGVO-konform auf Servern innerhalb der EU gespeichert und über gesicherte Download-Links übermittelt – nicht als unverschlüsselter E-Mail-Anhang.
Sie erhalten die uneingeschränkten Nutzungsrechte an den gelieferten Fotos und Videos. Sie können sie also für Website, Exposé, Social Media, Print und alles Weitere verwenden.
Sehr gern, und wir empfehlen es sogar. Sie können den Flug live auf einem lichtstarken, akkubetriebenen Feldmonitor verfolgen und direkt Einfluss auf Perspektiven und zusätzliche Aufnahmen nehmen. Das erspart Nachbesserungen.
Starker Wind, Regen, Schnee und Nebel schließen einen Einsatz aus – aus Sicherheits- und aus Qualitätsgründen.
Wir beobachten die Wetterlage im Vorfeld und stimmen uns rechtzeitig mit Ihnen ab. Eine wetterbedingte Verschiebung ist für Sie kostenfrei.
Bei Thermografie sind die Anforderungen enger: Es braucht einen ausreichenden Temperaturunterschied, wenig Wind, keinen Regen und je nach Fragestellung ein bestimmtes Zeitfenster.
Bilder als JPG und auf Wunsch zusätzlich bei einigen Einsatzzwecken als RAW, Videos als MP4 in 4K. Inspektionsergebnisse zusätzlich als PDF-Report. Orthofotos und 3D-Modelle in den gängigen Formaten nach Absprache.
Ja. Gerade bei Dokumentation und Beweissicherung ist das wichtig, weil bearbeitete Bilder an Beweiskraft verlieren. Wir liefern die Originale immer mit – aufbereitete Fassungen zusätzlich, nie ersetzend.
Das stimmen wir mit Ihnen ab. Ein praktischer Hinweis: Bei Bau- und Beweissicherungsprojekten sollte die Aufbewahrung an die Gewährleistungsfristen gekoppelt sein, die je nach Vertragsgrundlage typischerweise vier oder fünf Jahre betragen. Sichern Sie die Daten zusätzlich in Ihrem eigenen Archiv.
Bei Bildern bis zu 100 Megapixel, bei Video normalerweise 4K. Die hohe Auflösung ist vor allem bei Inspektionen entscheidend: Sie erlaubt es, im Nachhinein weit in die Aufnahme hineinzuzoomen und Details zu prüfen, die vor Ort nicht aufgefallen wären.
RTK steht für Real Time Kinematic. Standard-GPS erreicht eine Positionsgenauigkeit von wenigen Metern. Mit einem RTK-Modul und Echtzeit-Korrekturdaten sinkt die Abweichung auf ein bis zwei Zentimeter.
Sie brauchen RTK, wenn es auf Maße ankommt: Vermessung und Aufmaß, 3D-Modelle, Orthofotos und wiederholbare Dokumentationsflüge, bei denen jeder Termin exakt aus derselben Position aufgenommen werden soll. Für reine Marketingaufnahmen ist RTK nicht erforderlich.
Eine Wärmebildkamera zeigt Temperaturunterschiede statt sichtbares Licht. Sinnvoll ist das bei der Inspektion von PV-Anlagen, bei der Suche nach durchfeuchteter Dämmung, Wärmebrücken und Undichtigkeiten sowie bei der Zustandsprüfung technischer Anlagen.
Thermografie funktioniert nur unter passenden Bedingungen. Wir prüfen vorab, ob Ihre Fragestellung mit Thermografie überhaupt beantwortbar ist – und sagen es Ihnen, wenn nicht.
Klassische Kameradrohnen fliegen ruhig und stabilisiert und liefern gleichmäßige, planbare Aufnahmen – ideal für Dokumentation, Inspektion und klassische Luftbilder.
FPV-Drohnen werden über eine Videobrille gesteuert und fliegen dynamisch, schnell und dicht an Objekten entlang. Damit entstehen Aufnahmen, die mit einer normalen Drohne nicht möglich sind: durchgehende Flythroughs durch Innenräume, Verfolgungsfahrten, Flüge durch enge Öffnungen.
Wir decken beides ab – das ist im Markt eher die Ausnahme.
Ja, vor allem mit FPV-Drohnen. Typische Anwendungen sind Flythroughs durch Immobilien, Hallen und Eventlocations sowie Inspektionen in schwer zugänglichen Bereichen. Innenflüge erfordern eine eigene Vorbereitung, weil GPS dort nicht zur Verfügung steht.
Ja, Nachtaufnahmen sind möglich und unter Beachtung der geltenden Vorgaben zulässig. Wir haben unter anderem Nachtaufnahmen für eine Streaming-Serie von Canal+ realisiert.
Das hängt von der Bauphase ab. Bewährt hat sich: in intensiven Phasen – Aushub, Gründung, Rohbau – alle zwei bis vier Wochen, in ruhigeren Phasen alle 1-2 Monate. Wichtiger als das Intervall ist, dass alle Termine aus identischen Positionen geflogen werden. Nur dann sind die Aufnahmen vergleichbar. Mehr dazu im Beitrag Drohnen in der Baubranche.
Nein. Wir liefern Bilddaten und markieren Auffälligkeiten. Die fachliche Bewertung, Ursachenzuordnung und Sanierungsempfehlung gehören in die Hand eines Sachverständigen, Ingenieurs oder Dachdeckermeisters. Wir arbeiten häufig direkt im Auftrag von Sachverständigen, die unsere Aufnahmen in ihr Gutachten übernehmen.
Vor Baubeginn – das ist der einzige Zeitpunkt, an dem sie funktioniert. Besonders angeraten ist sie bei Lückenbebauung, bei Baugruben unterhalb der Nachbargründung, bei erschütterungsintensiven Verfahren, bei Abbrucharbeiten in der Nachbarschaft und bei Altbaubestand im Umfeld. Ausführlich im Beitrag zur Beweissicherung auf Baustellen.
In der Regel nicht. Ein Dokumentationsflug dauert meist unter einer Stunde. Wir stimmen den Termin vorab mit der Bauleitung ab. Kurzzeitig kann es nötig sein, einzelne Bereiche freizuhalten, weil unbeteiligte Personen nicht überflogen werden dürfen.
Sie zeigen, was ein Foto vom Boden nicht zeigen kann: Grundstückszuschnitt, Lage, Umgebung, Anbindung, Ausrichtung, Nachbarschaft. Für Interessenten sind genau das die Fragen, die vor einer Besichtigung im Raum stehen. Mehr dazu unter Immobilien-Luftaufnahmen.
In der Regel früher Morgen oder später Nachmittag. Tiefstehendes Licht erzeugt Struktur und Wärme, während die Mittagssonne flache, harte Bilder mit unschönen Schatten liefert. Wir planen den Termin danach – das ist einer der Punkte, an denen sich professionelle von beiläufigen Aufnahmen unterscheiden.
Beides wirkt unterschiedlich. Fotos funktionieren in Exposé und Portalen, ein kurzes Video funktioniert auf Social Media und der eigenen Website. Für die meisten Objekte ist eine Kombination sinnvoll: eine Handvoll aussagekräftiger Luftbilder plus ein kurzer Videoclip.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten kurzfristig und sagen Ihnen auch offen, wenn ein Vorhaben so nicht umsetzbar ist.